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DEUKAS – höchster Standard als DAkkS akkreditiertes Kalibrierlabor

Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland.

Die Akkreditierung gewährleistet Kalibrierung nach verbindlichen Normen und Richtlinien. Die DEUKAS ist ein DAkkS akkreditiertes Kalibrierlabor (Akkreditierungsnummer D-K-21141-01-00 – die zugehörige Urkunde finden Sie auch als Download auf der Website).

Jedes DAkkS akkreditierte Kalibrierlabor wird in regelmäßigen Audits durch Experten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) begutachtet.

Die Laborakkreditierung verwendet Kriterien und Verfahren, die speziell entwickelt wurden, um die technische Kompetenz des Labores zu bestimmen und nachzuweisen. Die Kriterien basieren auf den internationalen Normen ISO/IEC 17025 oder ISO 15189, die weltweit zur Bewertung von Laboratorien verwendet werden.

Ein DAkkS Kalibrierschein ist somit Nachweis der Rückführbarkeit auf Nationale Nor-male. Somit sind Kalibrierscheine akkreditierter Labore national und international miteinander vergleichbar. Die DAkkS-Kalibrierung erfüllt hierbei besondere Ansprüche bezüglich Kalibrierablauf und Informationsgehalt, wie z.B. die zwingende Angabe der Messunsicherheit.

Die in einem DAkkS akkreditierten Labor erzielten Kalibrierergebnisse besitzen – nach der PTB oder anderen Staatsinstituten – die höchste Zuverlässigkeit und sind daher auch vor Gericht verbindlich.

Werkskalibrierung

Bei einer Werkskalibrierung erfolgt die Kalibrierung unter Verantwortung des durchführenden Kalibrierlabores. Zur Ausstellung eines ISO-/Werkskalibrierscheines muss das Kalibrierlabor nicht zwingend akkreditiert sein.

Rückführbarkeit nach ISO 9001

Jedes Unternehmen, welches sich nach ISO 9000 zertifizieren lassen möchte oder bereits zertifiziert ist, muss die Rückführbarkeit auf Nationale Normale nachweisen. Ziel ist die Sicherstellung des „richtigen“ Messens.

Der Nachweis für die Rückführbarkeit ist erbracht, wenn ein Messmittel oder eine Messeinrichtung mit einer Referenz kalibriert wurde, deren Kalibrierung wiederum in einer ununterbrochenen Messkette bis hin zum Nationalen Normal nachgewiesen werden kann.